Wir definieren “schenken”.
Donnerstag, 25. März 2010§ 938 ABGB definiert: “Ein Vertrag, wodurch eine Sache jemanden unentgeltlich überlassen wird, heißt eine Schenkung.” Wikipedia definiert: “Ein Geschenk (von (ein-)schenken, also dem Bewirten eines Gastes) ist die freiwillige Übertragung des Eigentums an einer Sache oder an einem Recht an einen anderen, ohne eine Gegenleistung zu verlangen.” Wir schließen also daraus, dass wir beim [...]

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